Jagdeignungsprüfung / Jagdaufseherprüfung

Ziel der Jagd ist es

  1. einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu fördern;
  2. Biotopschäden für die gesamte Flora und Fauna zu vermeiden sowie die Lebensräume der jagdbaren Tiere zu erhalten und zu verbessern;
  3. eine nachhaltige jagdliche Nutzung zu gewährleisten.

Jagdkarte: Wer die Jagd ausübt, braucht eine Jagdkarte. Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jahresjagdkarte sind der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung und der Nachweis der jagdlichen Eignung durch Ablegung einer Prüfung (Jagdgesetz Art. 23).

Jagdbetrieb
Die Jagd darf nur in weidgerechter Weise ausgeübt werden. Dies umfasst das Recht und die Pflicht zur Hege des Wildes und die Erhaltung und Pflege dessen Lebensraumes, unter Bedachtnahme auf die Interessen der Land- und Waldwirtschaft. Im Widerstreit der Interessen zwischen Land- und Waldwirtschaft und der Jagd gebührt jenen der Land- und Waldwirtschaft der Vorrang.

Jagdprüfungen

Information:

Die Jagdeignungsprüfung und die Jagdaufseherprüfung werden je nach Bedarf, in der Regel alle drei Jahre, durchgeführt. Diese Prüfungen bestehen aus einer praktischen Waffenhandhabungsprüfung und einer Schiessprüfung sowie einer darauf folgenden theoretischen Prüfung.

Die Ausschreibung der Prüfungen in den amtlichen Publikationsorganen erfolgt mindestens drei Monate vor deren Durchführung. Eine Vorankündigung erfolgt mindestens ein Jahr vor dem Prüfungstermin mit dem Hinweis auf den Umfang der vor dem Prüfungsantritt zu leistenden Hegestunden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umwelt.

Kontakt / Anmeldung

Amt für Umwelt
Gerberweg 5
Postfach 684
FL-9490 Vaduz

Tel: +423 236 64 00
Fax: +423 236 64 11
E-Mail: info.au@llv.li
Web: www.llv.li