Weidgerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Weidgerechtigkeit

Der Begriff Weidgerechtigkeit ist formal rechtlich nicht definiert. Die Weidgerechtigkeit beinhaltet Normen und Verhaltensweisen der Jäger gegenüber den frei lebenden Wildtieren, gegenüber der Natur und auch gegenüber den Mitjagenden.

Weidgerechtigkeit ist ein hoher ideeller Wert und geht über gesetzliche Normen hinaus. Nichteinhaltung dieser ethischen und ästhetischen Ansprüche durch nicht weidgerechtes Verhalten wird von der Jägerschaft verurteilt und wenn möglich korrigiert.

Weidgerechtigkeit kann im weitesten Sinne mit „Anstand und Respekt“ gleichgesetzt werden. „Weidgerecht“ jagen heißt verantwortungsvoll, ehrlich und rechtlich einweindfrei zu jagen:

  • verantwortlich gegenüber dem Wildtier,
  • verantwortlich gegenüber Wald und Kulturlandschaft,
  • verantwortlich gegenüber der Öffentlichkeit, von der uns Wald und Wild als wertvolles Gut der Jagd anvertraut wurde und das wir Jäger und Jägerinnen treuhänderisch verwalten.

Das Liechtensteiner Jagdgesetz führt den Begriff der Weidgerechtigkeit in Art. 2 auf:

Die Jagd darf nur in weidgerechter Weise ausgeübt werden. Dazu gehört auch das Recht und die Pflicht zur Hege des Wildes und die Erhaltung und Pflege dessen Lebensraumes unter Bedachtnahme auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft. Im Widerstreit der Interessen zwischen Land- und Forstwirtschaft und der Jagd gebührt jenen der Land- und Forstwirtschaft der Vorrang.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir durch die Nutzung von Naturgütern, in unserem Fall die Wildtiere, so handeln, dass unsere Nachkommen die Naturgüter in mindestens gleicher Qualität und Quantität werden übernehmen können. Die Liechtensteiner Jagd ist sehr nachhaltig ausgerichtet. Ohne künstliche Fütterung aber durch eine wildgerechte Regulierung und durch Lebensraumpflege werden alle bejagten Wildarten so behandelt, dass sie in überlebensfähigen und bejagbaren Populationen und mit guter Gesundheit überleben können.