Mitglied werden

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Wir freuen uns über neue Mitglieder. Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Alle Aufnahmeantrag werden durch den Vorstand geprüft und bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen bewilligt!

Wahl- und stimmberechtigte Mitglieder der Liechtensteiner Jägerschaft erfüllen die Voraussetzungen zum Bezug einer Jagdkarte (Jagdberechtigung). Diese Voraussetzungen sind im Jagdgesetz Art. 23 ausgeführt. Nicht jagdberechtigte Personen können als Mitglieder ohne Wahl- und Stimmrecht und als Gönner aufgenommen werden. (Statuten Art. 6)

Jahresbeitrag: CHF 100.—

Kontoverbindung der Liechtensteiner Jägerschaft

IBAN: LI35 0880 0566 5060 7200 1
Liechtensteinische Landesbank, Vaduz

Liechtensteiner Jägerschaft
FL 9490 Vaduz

Aufnahmeantrag in die Liechtensteiner Jägerschaft

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Gemäss Art. 7 der Statuten der Liechtensteiner Jägerschaft können Mitglieder mit aktivem und passivem Wahl- und Stimmrecht nur Personen sein, welche die Voraussetzungen zum Bezug einer liechtensteinischen Jagdkarte erfüllen. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können als Passivmitglieder und Gönner ohne Wahl- und Stimmrecht aufgenommen werden. Wir bitten daher um Beilage einer Kopie der Jagdprüfungsurkunde oder einer gültigen Jagdkarte (FL oder gleichwertig).
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