Sachlage Wald
Waldfläche 6‘682 ha (Normal- und Gebüschwald) 41.3% der Landesfläche
Waldeigentum 79% Gemeinden/Bürgergenossenschaften, 15% Alpgenossenschaften
6% Private
Holzvorrat 409 m3/ha, 77% Nadelholz, 23% Laubholz
Forstliche Nutzung 6 m3/ha Jahr: 81% Nadelholz, 19% Laubholz
Baumarten: 8 Nadelbaumarten, 28 Laubbaumarten
Häufigste Arten (nach Vorrat): 54% Fichte und 11% Buche
Biodiversität 30 m3/ha Totholz (7% des Gesamtvorrats)
14% der Waldfläche über 120 Jahre alt
58% der Waldränder mit hoher Gehölzartenvielfalt
35% der Waldfläche mit hohem Biotopwert
Weitere Informationen siehe Waldinventar 2012
Downloads
Liechtensteiner FORSTWIRTSCHAFT AUF DEM HOLZWEG Dr. Felix Näscher
2020-06 DJV-Forderungen Spannungsfeld Wald Wild Mensch
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Fragwürdige Massnahmen im naturnahen Waldbau Broggi
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Interpbeantwortung_Wald-Wild Kommentar Broggi
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Landeswaldinventar FL 2012
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Wald und Wild die unendliche Geschichte Broggi
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Waldpolitik Schweiz 2020
In einem Land, wo die meisten Wälder an Hängen oder in Gebirgslagen stocken, ist eine wirtschaftlich lohnende Waldwirtschaft schwierig. Es stellt sich für Liechtenstein die Frage, ob die Wälder nicht vermehrt in der Funktion als ökologische Naturflächen gesehen werden sollten mit Bäumen die mehrere Hundert Jahre alt werden können und mit einer erhöhten biologischen Vielfalt an Tieren und Pflanzen (Wildnisgedanke).
Die Wildbestände und die daraus resultierenden Wildschäden am Wald erfordern neben der jagdlichen Regulierung auch nachhaltige Massnahmen sowohl bei der Beruhigung und Aufwertung von Wildlebensräumen wie auch bei der jagdlichen Regulierung. Kurzfristige Massnahmen in der Natur und vor allem im Wald, der sich über Jahrhunderte entwickelt, sind wenig zielführend. Die Jäger sind den ihnen gestellten Forderungen für die Erfüllung von hohen Abschusszahlen bisher nachgekommen (Erfüllung der Abschusspläne seit 1990: Rotwild 97.4%, Gamswild 94.5%, Rehwild 101.3%) und werden sich auch weiterhin für die nachhaltige und zielführende Reduzierung der Wildbestände einsetzen. Die Umsetzung von Massnahmen zur Beruhigung und Aufwertung der Wildtierlebensräume wurde bis heute kaum in Angriff genommen. Die gesetzlichen Grundlagen sind durch das Naturschutzgesetz, das Jagdgesetz und das Waldgesetz vorhanden und müssen somit umgesetzt werden.
Weitere Informationen: Positionspapier der Liechtensteiner Jägerschaft und der Liechtensteiner Jagdpächter